Innovative Energiespeicher und innovative Systemintegration
Allgemeine Informationen
Strom- und Wärmespeicher werden im Rahmen der Transformation der Energiewirtschaft eine zentrale Rolle zur Stabilisierung der Energieversorgung aus erneuerbaren Quellen, zur Effizienzsteigerung von industriellen Prozessen und für Elektrofahrzeuge spielen.
Im Zuge der kommenden Ökofonds Ausschreibung zum Thema " Innovative Energiespeicher und innovative Systemintegration" sollen vor allem Wärme- und Stromspeicher, die über den aktuellen Stand der Technik hinsichtlich eingesetzter Materialien, Nutzungsart oder Systemintegration hinausgehen gefördert werden.
Zuständige Stelle
Amt der Steiermärkischen Landesregierung
Abteilung 15 Energie, Wohnbau, Technik FA Energie und
Wohnbau
Verfahrensablauf
- Veröffentlichung der Ausschreibung in der Grazer Zeitung und auf einer Homepage des Landes Steiermark ( www.technik.steiermark.at/oekofonds).
- Antragstellung über eine Onlineformular inkl. eigenem Formular für detaillierte projektspezifische Angaben und ggf. weiteren beschreibenden hochzuladenden Dokumenten
- Eingelangte Förderungsanträge werden auf Vollständigkeit vorgeprüft
- Auswahl von förderfähigen Projekte anhand in der Ausschreibung festgelegter Jurykriterien
- Ausstellung von Förderungsverträgen an die von der Landesregierung beschlossenen Förderungsnehmer
- Prüfung der technischen Projektinhalte und Erfordernisse nach Erhalt von vorzulegenden Unterlagen nach Projektabschluss (per E-Mail).
- Abrechnung und Auszahlung von Förderungsbeiträgen
Erforderliche Unterlagen
"Erforderlichen Unterlagen" gestalten sich je nach Ausschreibung, und sind im Zuge der Antragstellung hochzuladen:
- Spezifische Projektdaten als Excel-Formular
- Projektbeschreibungen, Zusatzinformationen und Konzepte als Word-Formular
- Simulationsberechnungen, Anlagenschema
- Datenblätter
- Angebote, Kostenvoranschläge
- Sonstiges: Skizzen, Plandarstellungen, Fotomontagen etc.
Datenschutzrechtliche Informationen
- Mit der Antragstellung wird zur Kenntnis genommen, dass die/der FörderungsgeberIn ermächtigt ist, alle im Förderungsantrag enthaltenen, die Förderungswerberinnen/Förderungswerber und Förderungsnehmerinnen/Förderungsnehmer betreffenden personenbezogenen Daten gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b Datenschutz-Grundverordnung für Zwecke der Anbahnung und des Abschlusses des Förderungsvertrages automationsunterstützt verarbeitet werden.
- Die gemäß Z 1 verarbeiteten Daten werden in Anlehnung an die steuerrechtlichen Vorgaben sieben Jahre gespeichert.
- Auf der Datenschutz-Informationsseite des Förderungsgebers (
https://datenschutz.stmk.gv.at) werden alle
relevanten Informationen insbesondere zu folgenden Punkten
veröffentlicht:
- zu zustehenden Rechten auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerruf und Widerspruch sowie auf Datenübertragbarkeit;
- zum zustehenden Beschwerderecht bei der Österreichischen Datenschutzbehörde;
- zum Verantwortlichen der Verarbeitung und zum/zur Datenschutzbeauftragten.