Innovative Photovoltaik-Doppelnutzung - Förderung
Allgemeine Informationen
Die Nutzung von Sonnenenergie stellt eine der wichtigsten Säulen der zukünftigen erneuerbaren Energieversorgung dar. Das Potenzial für Sonnenenergie ist theoretisch wesentlich höher als der Energieverbrauch der Steiermark.
Mit nachfolgendem Förderungsangebot unterstützt das Land Steiermark den Ausbau von innovativen Photovoltaikanlagen, die gleichzeitig eine Doppelnutzung darstellen.
Zuständige Stelle
Amt der Steiermärkische Landesregierung
Abteilung 15 Energie, Wohnbau, Technik FA Energie und
Wohnbau
Verfahrensablauf
- Veröffentlichung der Ausschreibung in der Grazer Zeitung und auf einer Homepage des Landes Steiermark ( www.technik.steiermark.at/oekofonds)..
- Antragstellung über eine Onlineformular inkl. eigenem Formular für detaillierte projektspezifische Angaben und ggf. weiteren beschreibenden hochzuladenden Dokumenten.
- Eingelangte Förderungsanträge werden auf Vollständigkeit vorgeprüft.
- Auswahl von förderfähigen Projekte anhand in der Ausschreibung festgelegter Jurykriterien.
- Ausstellung von Förderungsverträgen an die von der Landesregierung beschlossenen Förderungsnehmer.
- Prüfung der technischen Projektinhalte und Erfordernisse nach Erhalt von vorzulegenden Unterlagen nach Projektabschluss (per E-Mail). Die Abwicklung erfolgt über oekofonds@stmk.gv.at.
- Abrechnung und Auszahlung von Förderungsbeiträgen.
Erforderliche Unterlagen
- Spezifische Projektdaten als Excel-Formular
- Projektbeschreibungen, Zusatzinformationen und Konzepte als Word-Formular oder als PDF-Formular
- Übersichtsschaltbild / Anlagenschema
- Datenblätter PV-Module
- Angebote, Kostenvoranschläge
- Sonstiges: Skizzen, Plandarstellungen, Fotomontagen, etc.
Datenschutzrechtliche Informationen
- Mit der Antragstellung wird zur Kenntnis genommen, dass die/der FörderungsgeberIn ermächtigt ist, alle im Förderungsantrag enthaltenen, die Förderungswerberinnen/Förderungswerber und Förderungsnehmerinnen/Förderungsnehmer betreffenden personenbezogenen Daten gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b Datenschutz-Grundverordnung für Zwecke der Anbahnung und des Abschlusses des Förderungsvertrages automationsunterstützt verarbeitet werden.
- Die gemäß Z 1 verarbeiteten Daten werden in Anlehnung an die steuerrechtlichen Vorgaben sieben Jahre gespeichert.
- Auf der Datenschutz-Informationsseite des Förderungsgebers (
https://datenschutz.stmk.gv.at) werden alle
relevanten Informationen insbesondere zu folgenden Punkten
veröffentlicht:
- zu zustehenden Rechten auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerruf und Widerspruch sowie auf Datenübertragbarkeit;
- zum zustehenden Beschwerderecht bei der Österreichischen Datenschutzbehörde;
- zum Verantwortlichen der Verarbeitung und zum/zur Datenschutzbeauftragten.