Innovative Wärmepumpen
Allgemeine Informationen
Wärmepumpen werden im Rahmen der Transformation der Energiewirtschaft eine zentrale Rolle spielen um das Potential der Umgebungswärme die in Luft, im Boden, im Grundwasser und in der industriellen Abwärme steckt nutzbar zu machen. Damit wird die Gesamteffizienz im Energiesystem wesentlich verbessert und derzeit ungenutzte Niedertemperaturquellen werden erschlossen.
Im Zuge der kommenden Ökofonds Ausschreibung zum Thema " Innovative Wärmepumpen" sollen vor allem Wärmepumpen in noch nicht etablierten Einsatzbereichen wie beispielsweise im Geschoßbau oder in Gewerbe- und Industrieanwendungen, die über den aktuellen Stand der Technik hinausgehen gefördert werden.
Zuständige Stelle
Amt der Steiermärkischen Landesregierung
Abteilung 15 Energie, Wohnbau, Technik FA Energie und
Wohnbau
Verfahrensablauf
- Veröffentlichung der Ausschreibung in der Grazer Zeitung und auf einer Homepage des Landes Steiermark ( www.technik.steiermark.at/oekofonds).
- Antragstellung über eine Onlineformular inkl. eigenem Formular für detaillierte projektspezifische Angaben und ggf. weiteren beschreibenden hochzuladenden Dokumenten
- Eingelangte Förderungsanträge werden auf Vollständigkeit vorgeprüft
- Auswahl von förderfähigen Projekte anhand in der Ausschreibung festgelegter Jurykriterien
- Ausstellung von Förderungsverträgen an die von der Landesregierung beschlossenen Förderungsnehmer
- Prüfung der technischen Projektinhalte und Erfordernisse nach Erhalt von vorzulegenden Unterlagen nach Projektabschluss (per E-Mail).
- Abrechnung und Auszahlung von Förderungsbeiträgen
Erforderliche Unterlagen
- Spezifische Projektdaten als Excel-Formular
- Projektbeschreibungen, Zusatzinformationen und Konzepte als Word-Formular
- Simulationsberechnungen, Anlagenschema
- Datenblätter
- Angebote, Kostenvoranschläge
- Sonstiges: Skizzen, Plandarstellungen, Fotomontagen, etc.
Datenschutzrechtliche Informationen
- Mit der Antragstellung wird zur Kenntnis genommen, dass die/der FörderungsgeberIn ermächtigt ist, alle im Förderungsantrag enthaltenen, die Förderungswerberinnen/Förderungswerber und Förderungsnehmerinnen/Förderungsnehmer betreffenden personenbezogenen Daten gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b Datenschutz-Grundverordnung für Zwecke der Anbahnung und des Abschlusses des Förderungsvertrages automationsunterstützt verarbeitet werden.
- Die gemäß Z 1 verarbeiteten Daten werden in Anlehnung an die steuerrechtlichen Vorgaben sieben Jahre gespeichert.
- Auf der Datenschutz-Informationsseite des Förderungsgebers (
https://datenschutz.stmk.gv.at) werden alle
relevanten Informationen insbesondere zu folgenden Punkten
veröffentlicht:
- zu zustehenden Rechten auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerruf und Widerspruch sowie auf Datenübertragbarkeit;
- zum zustehenden Beschwerderecht bei der Österreichischen Datenschutzbehörde;
- zum Verantwortlichen der Verarbeitung und zum/zur Datenschutzbeauftragten.