Nostrifikation für Gesundheitsberufe
Allgemeine Informationen
Auf Antrag werden die von den Antragstellern*innen vorgelegten Unterlagen über eine im Ausland erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung geprüft. Bei positiver formeller und materieller Beurteilung erfolgt per Bescheid die Anerkennung/Nostrifikation mit oder ohne Vorschreibung einer Ergänzungsausbildung.
Ziel: Sicherstellung des für die Berufsausübung in Österreich erforderlichen Qualifikationsniveaus.
Sonstige relevante Informationen zu den Nostrifikations-/Anerkennungsverfahren sind auf folgender Homepage dargestellt:
Nostrifikation / Anerkennung zur Berufsberechtigung - Gesundheitsausbildungen - Land Steiermark
Verfahrensablauf
Erforderliche Unterlagen
Da es sich bei dem Erstanfrage-Formular um keinen Antrag handelt, sind auch noch keine Unterlagen verpflichtend beizulegen.
Kosten
Es fallen Bundes- und Landesverwaltungsabgaben sowie Gebühren nach dem GebG an, die im Bescheid angeführt werden.
Datenschutzrechtliche Informationen
- Im Zuge dieses Verfahrens bekanntgegebene Daten und jene Daten, die die Behörde im Zuge des Ermittlungsverfahrens erhält, werden auf Grund des Art. 6 Abs. 1 lit. c und e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit den diesem Verfahren zugrundliegenden Materiengesetzen automationsunterstützt verarbeitet. Die Verarbeitung erfolgt zum Zweck der Abwicklung des eingeleiteten Verfahrens, der Beurteilung des Sachverhalts, der Erteilung der Bewilligung sowie auch zum Zweck der Überprüfung.
- Die allgemeinen Informationen
- zu den zustehenden Rechten auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerruf und Widerspruch sowie auf Datenübertragbarkeit;
- zum zustehenden Beschwerderecht bei der Österreichische Datenschutzbehörde;
- zum Verantwortlichen der Verarbeitung und zum Datenschutzbeauftragten finden Sie auf der Datenschutz-Informationsseite ( https://datenschutz.stmk.gv.at).