Ladeinfrastruktur bei öffentlich zugänglichen Parkplätzen
Allgemeine Informationen
Der steirische Ökofonds ist ein Technologiefonds der aus Mitteln des österreichischen Ökostromregimes dotiert wird. Mit diesen Mitteln können Technologien gefördert werden, die einerseits zu einer effizienteren Nutzung von Energie und andererseits zu einer Erhöhung des Anteils von Energie aus erneuerbaren Quellen in der Steiermark beitragen.
Aufgrund des § 7 der am 1. Jänner 2024 in Kraft getretenen " Richtlinie der Steiermärkischen Landesregierung für die Gewährung von Förderungen durch den Ökofonds" werden in regelmäßigen Abständen spezielle Ausschreibungen gestaltet.
Förderanträge können je nach Förderungsgegenstand von natürlichen und juristischen Personen gestellt werden. Förderungsnehmer:innen können neben Privatpersonen auch Unternehmen, Bauträger, landwirtschaftliche Betriebe, Genossenschaften, Vereine, Bildungseinrichtungen, Gemeinden, Verbände, Betriebe von Gebietskörperschaften, etc. sein.
Diese Förderungsschiene des Landes Steiermark ist ein Teil der Klima- und Energiestrategie Steiermark und unterstützt bei der Technologieführerschaft, bei der der Steigerung der Innovationskraft und bei der Wettbewerbsfähigkeit des Landes Steiermark im Bereich der Energiewirtschaft.
Aktuelle Ausschreibungen befinden sich unter: www.technik.steiermark.at/oekofonds
Zuständige Stelle
Amt der Steiermärkischen Landesregierung
Abteilung 15 Energie, Wohnbau, Technik FA Energie und
Wohnbau
Verfahrensablauf
Gestaltung der Ausschreibungen auf Basis von Maßnahmen im Aktionsplan der Klima- und Energiestrategie Steiermark 2030
Freigabe der Ausschreibung abteilungsintern und über das zuständige politische Ressort
Veröffentlichung der Ausschreibung in der Grazer Zeitung und auf einer Homepage des Landes Steiermark ( www.technik.steiermark.at/oekofonds).
Antragstellung über eine Onlineformular inkl. eigenem Formular für detaillierte projektspezifische Angaben und ggf. weiteren beschreibenden hochzuladenden Dokumenten
Eingelangte Förderungsanträge werden auf Vollständigkeit vorgeprüft und in die LDF und den ELAK übernommen
Sammlung und Aufbereitung der Antragsinhalte für die verpflichtende Jurysitzung
Durchführung einer Jurysitzung inkl. Protokoll: Auswahl und Vorschlag der förderfähigen Projekte anhand in der Ausschreibung festgelegter Jurykriterien
Erstellung eines Regierungssitzungsantrags mit dem Förderungsvorschlag
Ausstellung von Förderungsverträgen an die in der Regierungssitzung beschlossenen Förderungsnehmer
Förderungsabwicklung über die LDF gemäß Inhalten des Förderungsvertrags
Prüfung der technischen Projektinhalte und Erfordernisse nach Erhalt von vorzulegenden Unterlagen nach Projektabschluss (per E-Mail). Die Abwicklung über ein Ökofondspostfach.
Abrechnung und Auszahlung von Förderungsbeiträgen
Erforderliche Unterlagen
Die "Erforderlichen Unterlagen" gestalten sich je nach Ausschreibung, und sind im Zuge der Antragstellung hochzuladen:
- Spezifische Projektdaten als Excel-Formular
- Projektbeschreibungen, Zusatzinformationen und Konzepte als Word-Formular oder als PDF-Formular
Gegebenenfalls:
- De-minimis-Erklärung
- Eidesstattliche Erklärung KMU
Datenschutzrechtliche Informationen
- Mit der Antragstellung wird zur Kenntnis genommen, dass die/der FörderungsgeberIn ermächtigt ist, alle im Förderungsantrag enthaltenen, die Förderungswerberinnen/Förderungswerber und Förderungsnehmerinnen/Förderungsnehmer betreffenden personenbezogenen Daten gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b Datenschutz-Grundverordnung für Zwecke der Anbahnung und des Abschlusses des Förderungsvertrages automationsunterstützt verarbeitet werden.
- Die gemäß Z 1 verarbeiteten Daten werden in Anlehnung an die steuerrechtlichen Vorgaben sieben Jahre gespeichert.
- Auf der Datenschutz-Informationsseite des Förderungsgebers (
https://datenschutz.stmk.gv.at) werden alle
relevanten Informationen insbesondere zu folgenden Punkten
veröffentlicht:
- zu zustehenden Rechten auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerruf und Widerspruch sowie auf Datenübertragbarkeit;
- zum zustehenden Beschwerderecht bei der Österreichischen Datenschutzbehörde;
- zum Verantwortlichen der Verarbeitung und zum/zur Datenschutzbeauftragten.