Tierschutzpreis der Tierschutzombudschaft - Bewerbung
Allgemeine Informationen
Landwirtschaftliche Gebäude prägen die Kulturlandschaft und sind Visitenkarten für den Betrieb und eine ganze Region. Sie sind Arbeitsstätte für die landwirtschaftliche Produktion und damit Arbeitsplatz sowie Lebensraum für landwirtschaftliche Nutztiere. Für Stallgebäude müssen viele Anforderungen erfüllt werden, von der (Arbeits-)Wirtschaftlichkeit über die Tiergerechtheit bis zur Umweltverträglichkeit und Einbindung ins Landschaftsbild.
Der Preis "Musterbeispiele für besonders tierfreundliches Bauen im ländlichen Raum" wird 2025 zum 16. Mal von der Tierschutzombudsstelle ausgeschrieben und würdigt zukunftsweisende Bauprojekte in allen Bereichen der Produktion bei landwirtschaftlichen Nutztieren, welche sich durch besondere Tierfreundlichkeit auszeichnen. Ausgeschrieben wird der Preis steiermarkweit.
Ziel ist es, besondere Leistungen und gelungene Konzepte des tierfreundlichen Bauens in der Nutztierhaltung zu prämieren, um die Motivation, im Agrarbereich auf hohem Niveau zu planen und zu bauen, zu steigern und gute Beispiele allen Landwirtinnen und Landwirten sowie Multiplikatorinnen und Multiplikatoren zu präsentieren.
Preis "Musterbeispiele für besonders tierfreundliches Bauen im ländlichen Raum"
Von den eingereichten Bauprojekten aller Nutztierkategorien (Geflügel, Pferd. Rinder, Schafe, Schweine, Ziegen und sonstige) werden maximal zehn Betriebe nominiert und von der Jury besichtigt. Aus den nominierten Betrieben werden nach Beurteilung durch die Jury vier Betriebe prämiert, die jeweils mit einem Preis in der Höhe von 1.500 Euro ausgezeichnet werden.
Preis für das beste Tierfoto
Unter den einreichenden Tierhalter*innen wird außerdem ein Sachpreis für das beste Tierfoto im Wert von 300 Euro durch die Jury vergeben.
Hinweis: Nähere Informationen finden Sie auf der Homepage der Tierschutzombudschaft.
Voraussetzungen
Besondere Tierfreundlichkeit
Für das Kriterium "besondere Tierfreundlichkeit" werden über das gesetzliche Mindestmaß hinausgehende bauliche Maßnahmen anerkannt.
Es gelten dafür folgende grundlegende Mindestanforderungen (Grundlage: Merkblatt - Standards für Besonders tierfreundliche Haltung und NH 3-Minderung für eine erhöhte Förderung. Beilage zur Sonderrichtlinie des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft zur Umsetzung von Projektmaßnahmen der Ländlichen Entwicklung im Rahmen des GAP-Strategieplans Österreich 2023-2027, Version 1.4)
Die Intention des Merkblatts ist die Förderung von Haltungssystemen mit
- deutlich unterscheidbaren Funktionsbereichen,
- Gruppenhaltung,
- erhöhten Platzangebot,
- Zugang zu Außenbereichen,
- Tageslicht im Stall,
- und geschlossenen, eingestreuten Liegebereichen.
Fristen
- Das eingereichte Objekt muss sämtliche bau-, umwelt- und tierschutzrechtlichen Bestimmungen sowie das Kriterium besonderer Tierfreundlichkeit erfüllen.
- Die Maßnahmen zur Verbesserung der Tierfreundlichkeit müssen zwischen 01.01.2018 und 31.03.2025 durchgeführt worden sein. Das Objekt muss bis 31.03.2025 fertig gestellt worden und in Betrieb sein.
- Die Tierhalterin/der Tierhalter reicht das Objekt ein und ist mit der Veröffentlichung des eingereichten Objekts in Medien, Publikationen, Präsentationen sowie im Internet usw. einverstanden.
- Objekte bzw. Projekte, die bereits einmal zum Preis der Tierschutzombudsstelle Steiermark für besonders tierfreundliches Bauen im ländlichen Raum eingereicht wurden, sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
- An dem Preis für das beste Tierfoto nehmen nur digitale Bilder teil.
- Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Zuständige Stelle
Geschäftsstelle der
Tierschutzombudsfrau
Abteilung 13 Umwelt und Raumordnung
Stempfergasse 7
8010 Graz
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte
an
Dr.in Karoline Schlögl
Telefon: 0316/877-3966
E-mail:
tierschutzombudsfrau@stmk.gv.at
Tierschutzombudschaft
Verfahrensablauf
- Die Einreichunterlagen müssen der Tierschutzombudsstelle Steiermark (TSO) fristgerecht (Einreichschluss Poststempel 30.04.2025) übermittelt werden.
- In der TSO werden die Einreichunterlagen auf Vollständigkeit überprüft, fehlende Unterlagen werden urgiert.
- Eine Jury bewertet im Anschluss in einer Jurysitzung die eingereichten Projekte. Diese werden der Jury im Vorfeld der Jurysitzung übermittelt.
- Die Jury ist ein unabhängiges Gremium von Fachleuten der Tierschutzombudsstelle, der Abteilung 10 Land- und Forstwirtschaft, der Abteilung 13 Umwelt und Raumordnung, der Landesveterinärdirektion und der Kammer für Land- und Forstwirtschaft Steiermark.
- Die von der Jury nominierten Projekte werden vor Ort im Rahmen einer Juryreise besichtigt. Im Anschluss findet die Juryentscheidung unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Die Juryentscheidung wird schriftlich begründet.
Erforderliche Unterlagen
- Einreichformular
- Bildmaterial
- Baupläne (in Kopie, wenn möglich digital)
- Kopie des Baubescheids der Baubehörde
- Gegebenenfalls Einverständniserklärung des Planverfassers zur Veröffentlichung
Bitte beachten Sie! Es werden nur vollständige Einreichunterlagen berücksichtigt.
Hinweis: Die Kammer für Land- und Forstwirtschaft Steiermark steht für Fragen zur Einreichung bzw. zur Unterstützung bei der Erstellung der Einreichunterlagen zur Verfügung:
Ing. Ursula Riebenbauer
Referat Bauberatung
Telefon: 0316/8050-1416
E-Mail:
ursula.riebenbauer@lk-stmk.at
Kosten
Für die Antragsteller*innen ist das Einreichen für den Tierschutzpreis mit keinen Bundes- und Landesverwaltungsabgaben, Barauslagen und Gebühren verbunden.
Zusätzliche Informationen
Der Preis "Musterbeispiele für besonders tierfreundliches Bauen im ländlichen Raum" wird von Herrn Landesrat Mag. Hannes Amesbauer, BA und von Frau Landesrätin Simone Schmiedtbauer am 02.07.2025 verliehen.