Verordnung des Landeshauptmannes von Steiermark vom …, mit der die Einzugsgebiete der Wildbäche und Lawinen festgelegt werden (Stmk. Wildbach- und Lawineneinzugsgebiete-Verordnung 2025)
Bitte beachten Sie: Alle Stellungnahmen werden nach Ablauf der Begutachtungsfrist vollständig und unverändert veröffentlicht (§ 2 Abs. 4 Steiermärkisches Volksrechtegesetz).