05.06.2024
Erhaltung von Flur- und Kleindenkmäler - Förderung
Das Land Steiermark gewährt für die Erhaltung von Kulturgüterneine Förderung in Höhe von max. 5.000 Euro.
Die Sonderförderung zur Erhaltung von Flur- und Kleindenkmalen2024-2025 richtet ihren Fokus auf Denkmale wie Bildstöcke, Pest-und Grenzsäulen, Feldkreuze, Kapellen und Sandsteinfiguren, die inunterschiedlichsten Ausformungen über die gesamte Steiermarkverteilt, anzutreffen sind.