IPPC-Anlagen
29.10.2016
Besondere Betriebe und Tätigkeiten, die die Umwelt durch Emissionen in Luft, Wasser und Boden besonders beeinträchtigen können, bedürfen einer Bewilligung und unterliegen bestimmten Meldeverpflichtungen gegenüber der zuständigen Behörde (IPPC-Anlagen).