29.10.2016
Schischule -Fortbetrieb i.Todesfall/Verlängerung d.Fortbetriebes
Stirbt die Inhaberin bzw. der Inhaber der Schischulbewilligung,dürfen die Hinterbliebenen (Witwe bzw. Witwer, eingetragenePartnerin bzw. eingetragener Partner, Verwandte in gerader, auf-und absteigender Linie, Wahlkinder) unter bestimmtenVoraussetzungen bis zum Saisonende den Betrieb fortführen.