29.10.2016
Akkreditierung
Um als Prüf-, Überwachungs- oder Zertifizierungsstelle tätig zuwerden, bedarf es einer Akkreditierung durch die zuständigeBehörde. Die Akkreditierung als Prüf-, Überwachungs- oderZertifizierungsstelle erfolgt durch Bescheid auf Grund einesschriftlichen Antrages.