08.07.2022
Architekt (EU/EWR/Schweiz)
Bürgerinnen/Bürger aus EU -/ EWR-Staaten und der Schweiz und deren Familienangehörige, die in ihremHeimatstaat zur Ausübung des Berufs einer freiberuflichenArchitektin/eines freiberuflichen Architekten berechtigt sind,dürfen sich in Österreich unter bestimmten Voraussetzungen zurAusübung dieses Berufs niederlassen. Hinweis