29.10.2016
Beglaubigung von Personenstandsurkunden
Mit einer Beglaubigung (Legalisation) und einer Apostille wirddie Echtheit einer in Österreich ausgestellten öffentlichen Urkundeamtlich bestätigt. Es wird die Echtheit der Unterschrift, desSiegels und des Stempels auf einer Urkunde, sowie die Funktion desUnterzeichners bestätigt.