21.01.2022
Betrieb in Ersatzräumlichkeiten
Bei unvorhersehbarer Unbenützbarkeit von Räumlichkeiten, z.B. auf Grund extremer Wetterverhältnisse, kann die Erhalterin bzw. der Erhalter den Betrieb in geeigneten Ersatzräumlichkeiten, die die Sicherheit der Kinder gewährleisten, weiterführen.