20. September 2010
In der Steiermark gibt es auf Grund des Kinderbildungs- und betreuungsgesetzes einen hohen qualitativen Standard in der Kinderbetreuung, welcher in Zukunft weiter ausgebaut werden soll. Das räumliche Angebot, Kinder außerfamiliär zu betreuen, wird ebenfalls ausgeweitet und setzt gerade im Kleinkindbereich Schwerpunkte.