Tierschutz & Förderungen
Tierschutz stellt ein weithin anerkanntes und bedeutsames öffentliches Interesse dar. Aus diesem hohen gesellschaftlichen Stellenwert und aus der Anerkennung des Tierschutzes als öffentliche Aufgabe resultiert die Verpflichtung des Gemeinwesens, den Schutz der Tiere zu fördern.
Das Ziel des mit 1. Jänner 2005 in Kraft getretenen Bundestierschutzgesetzes (TSchG, BGBl. I Nr. 118/2004) ist der Schutz des Lebens und des Wohlbefindens der Tiere aus der besonderen Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf. Bund, Länder und Gemeinden sind verpflichtet, das Verständnis der Öffentlichkeit und insbesondere der Jugend für den Tierschutz zu wecken und zu vertiefen und haben nach Maßgabe budgetärer Möglichkeiten, tierfreundliche Haltungssysteme, wissenschaftlichen Tierschutz sowie Anliegen des Tierschutzes zu fördern.
Förderanträge im Bereich Tierschutz sind einzubringen:
Amt der Steiermärkischen Landesregierung
Abteilung 13 Umwelt und Raumordnung
Referat Wasser-, Abfall- und Umweltrecht
zH Frau Sabine Haider
Stempfergasse 7
8010 Graz
E-Mail: anlagenrecht@stmk.gv.at
Weitere Auskünfte:
Tel. +43 (0)316 877-3101, Frau Haider
Formulare | gültig ab | |
Förderansuchen - Fördermittel bis € 2.500,00 (Spende) | 01.01.2023 | |
Förderansuchen - Fördermittel bis € 30.000,00 | 01.01.2023 | |
Förderansuchen - Fördermittel bis € 100.000,00 | 01.01.2023 | |
Förderansuchen - Fördermittel über € 100.000,00 | 01.01.2023 |