Strukturförderung Bereich Frauen & Gleichstellung
Einleitung
Mit der Förderung von steirischen Frauen- und Mädchenberatungsstellen wird der Betrieb von qualitativ hochwertigen Beratungs- und Serviceeinrichtungen sichergestellt und regionale Einrichtungen für Mädchen und Frauen unterstützt.
Erreichung der Zielsetzungen gemäß der Richtlinie für die Gewährung von Förderungen im Rahmen des Gesetzes vom 6. Juli 2010 über die Förderung der Chancengleichheit und Gleichstellung von Frauen ( Steiermärkisches Frauenförderungsgesetz - StFFG), LGBl. Nr. 82/2010 und der Steirischen Gleichstellungsstrategie samt Aktionsplan i.d.g.F..
Ziel der Förderungen im Rahmen des Steiermärkischen Frauenförderungsgesetzes ist es, Frauen (gemäß einschlägiger Konventionen, des Vertrags von Lissabon sowie EU-Richtlinien) zu unterstützen und für die Chancengleichheit und Gleichstellung von Frauen und Männern Sorge zu tragen, um bestehende Benachteiligungen und Diskriminierungen in der Gesellschaft aufzuheben und einengende Geschlechterrollen aufzulösen.
Durch die Fördermaßnahmen soll unter anderem dazu beigetragen werden, dass sich die Lebenssituation von Frauen und Männern innerhalb der Gesellschaft durch die Sicherstellung einer gleichberechtigten Teilhabe an allen Ressourcen und Aufgaben der Gesellschaft verbessert sowie Chancengleichheit und Gleichstellung von Frauen und Männern in allen Lebensbereichen erreicht wird. Spezifisch weibliche Armut eingedämmt wird, für Frauen Schutz vor jeglicher Form von Gewalt gewährleistet und Gleichstellung in der Arbeitswelt verwirklicht wird.
Physische Personen (Voraussetzung Volljährigkeit)
Juristische Personen z.B. Vereine, (gemeinnützige) Institutionen
Für eine Förderung kommen insbesondere Mädchen- und Frauenberatungsstellen in Betracht, die Mädchen und/oder Frauen durch Maßnahmen der juristischen und psychosozialen Beratung, Information und Prävention bei der Lösung individueller Probleme unterstützen.
Vorgaben und Förderungsvoraussetzungen gemäß der Richtlinie für die Gewährung von Förderungen im Rahmen des Gesetzes vom 6. Juli 2010 über die Förderung der Chancengleichheit und Gleichstellung von Frauen (Steiermärkisches Frauenförderungsgesetz - StFFG), LGBl. Nr. 82/2010 und der Steirischen Gleichstellungsstrategie samt Aktionsplan werden nicht erfüllt.
Personalkosten und Sachkosten
Die Höhe der Förderungsbeiträge ergibt sich aus dem Beitrag zu den strategischen Zielen und Handlungsschwerpunkten der Fachabteilung Gesellschaft sowie zu den frauenpolitischen Zielsetzungen gemäß der Richtlinie für die Gewährung von Förderungen im Rahmen des Gesetzes vom 6. Juli 2010 über die Förderung der Chancengleichheit und Gleichstellung von Frauen (Steiermärkisches Frauenförderungsgesetz - StFFG), LGBl. Nr. 82/2010 und der Steirischen Gleichstellungsstrategie samt Aktionsplan.