Terminvereinbarung
Schiffs-Überprüfung und Schiffs-Neuanmeldung
Information zum Parteienverkehr
Am 15. Mai 2020 beginnt beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung die Wiederaufnahme des Parteienverkehrs gegen vorherige telefonische Terminvereinbarung. Zusätzlich sind das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes, das Einhalten des Mindestabstands von einem Meter und die Befolgung von Hygienemaßnahmen erforderlich.
Terminvereinbarungen sind ab 04. Mai 2020 möglich, wenn es keine postalische, online- oder telefonische Erledigung eines Anliegens gibt oder ein persönliches Erscheinen zur Identifikation notwendig ist.
Schiffs-Überprüfungen
Für die Schiffs-Überprüfung muss die vorgeschriebene Ausrüstung an Bord sein. Eine Auflistung dazu finden Sie unter "Was muss man zu einer Bootsüberprüfung mitbringen?"
Über den Button "Terminanmeldung" besteht die Möglichkeit, sich online für einen Termin anzumelden.
Hinweis: Haben sich Änderungen bei den Meldedaten ergeben, ist ein aktueller Meldezettel der Behörde unverzüglich zu übermitteln. Die Original Zulassungsurkunde ist beim Überprüfungstermin mitzubringen.
Schiffs-Neuanmeldung
Die Antragsunterlagen für eine Schiffs-Neuanmeldung sind 2 Wochen vor der geplanten Überprüfung bei der Behörde einzureichen.
Über den Button "Terminanmeldung" besteht die Möglichkeit, sich online für einen Termin anzumelden.
Ort der Schiffs-Überprüfung
Die Überprüfung der Boote durch den schifffahrtstechnischen Amtssachverständigen findet in der KFZ-Landesprüfstelle, Petrifelderstraße 102, 8041 Graz statt.
Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an:
Amt der Steiermärkischen Landesregierung Abteilung 13 Umwelt- und Raumordnung Referat Abfall-, Energie- und Wasserrecht Stempfergasse 7 8010 Graz |
Telefon: +43 (316) 877-7932 Telefon: +43 (316) 877-3816 Fax: +43 (316) 877-3490 E-Mail: abteilung13@stmk.gv.at |