Förderungen
1.) Antrag Festsetzung der Kategorie für stationäre Einrichtungen
2.) Antrag Anerkennung stationäre Einrichtung für Sozialhilfeempfänger SHG
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Pflege und Betreuung in Einrichtungen
3.) Erhebungsbogen
4.) Antragsbeilage
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Entgelterhöhung von Pflege- und Betreuungspersonal - Förderung 2023
ONLINE-Antrag für das Jahr 2023
Entgelterhöhung von Pflege- und Betreuungspersonal - Förderung 2024
ONLINE-Antrag für das Jahr 2024 und Erhebungsbogen 2024
Community
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Zielsetzung und Förderungszweck
Der Förderungszweck ist die Fortführung und Erweiterung des Projekts „Community (Health) Nursing", bei dem es sich um ein dreijähriges Pilotprojekt handelt, das bislang mit Beihilfenmittel der Europäischen Union finanziert wurde.
Ziel ist es, nicht nur bestehende Projekte fortzuführen, sondern auch neue Community (Health) Nursing-Initiativen in interessierten Gemeinden zu etablieren und so die lokale Gesundheitsversorgung gezielt zu stärken. Durch die Förderung sollen Community (Health) Nurses die Maßnahmen der Gesundheitsförderung und Prävention bewährt anwenden, um die Gesundheitskompetenz und das Wohlbefinden der Bevölkerung nachhaltig zu steigern. Der Fokus liegt dabei auf den spezifischen Gesundheitsbedürfnissen der Bevölkerung vor Ort, die gezielt adressiert und unterstützt werden.
Dauer der Förderungsmaßnahme
Die Durchführung der Förderungsmaßnahme und die damit einhergehende Gewährung von Förderungsmitteln beschränkt sich auf den Zeitraum vom 01.01.2025 bis zum 31.12.2025.
Förderungshöhe
Die Förderung refinanziert den Förderungsnehmerinnen Personal- und Sachkosten in Höhe von maximal 60.000 Euro pro Vollzeitäquivalent (im Folgenden VZÄ genannt), wobei sich diese Höchstbeträge im Verhältnis von 80:20 auf Personal- bzw. Sackosten verteilen. Insgesamt werden seitens der Steiermärkischen Landesregierung dafür Förderungsmittel in Höhe von 1,92 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. Bei der Berechnung der Förderungsgrenzen wurde von maximalen jährlichen Personalkosten inkl. Dienstgeberbeiträgen in Höhe von 80.000 Euro je VZÄ und von maximalen jährlichen Sachkosten in Höhe von 20.000 Euro je VZÄ ausgegangen.
Förderungsstelle
Amt der Steiermärkischen Landesregierung
Abteilung 8 Gesundheit und Pflege
Referat Pflegemanagement
Haus der Gesundheit, Friedrichgasse 9, 8010 Graz
+43 (316) 877-3550
+43 (316) 877-3373
E-Mail: pflegemanagement@stmk.gv.at
Onlineformular
Förderung für Community (Health) Nursing
Förderungsunterlagen