Burgenland Ehrenmedaille für 50jährige Tätigkeit auf dem Gebiet des Feuerwehr- und Rettungswesens
Medaille
(2a) Das Ehrenzeichen für eine 50-jährige Tätigkeit ist eine in der Ausführung derjenigen für eine 25-jährige Tätigkeit gleichgehaltene vergoldete Medaille, bei der das Schildchen die Inschrift „50" trägt.
(Quelle: Gesamte Rechtsvorschrift für Burgenländisches Feuerwehrgesetz 1994, Fassung vom 02.07.2014)