Natur- und Umweltschutz
Kontakt
Bezirksnaturschutzbeauftragter:
Mag. Ferdinand Prenner
Hauptstraße 43
8940 Liezen
Europaschutzgebietsbeauftragte/r:
DI Marianne Skacel
Hauptstraße 43
8940 Liezen
Mag. Daniel Kreiner
Hauptstraße 43
8940 Liezen
Sekretariat:
dzt. Karenz Carina Schneeberger
Tel.: +43 (3612) 22 111 - 20
Fax: +43 (3612) 22 111 - 29
Aufgaben
- Sachverständigentätigkeit
Sachverständigentätigkeit in den Naturschutzverfahren der Bezirkshauptmannschaft Liezen und politische Expositur Gröbming
Erstellen von Unterlagen für Unterschutzstellungen
Fachliche Aufsicht und Kontrolle der Schutzgebiete
Vertragsnaturschutz, Gutachten für das Biotoperhaltungsprogramm und
ÖPUL-Naturschutzmaßnahmen
Ansprechpartner für landeseigene Naturschutzgrundstücke
- Projektbegleitung
Ökologische und landschaftspflegerische projektbegleitende Mitwirkung im
Wasser- und Straßenbau
Beratung in Naturschutzangelegenheiten
Fachliche Zusammenarbeit mit Organisationen und Vereinen, deren Zielsetzung im Naturschutz liegt
Zahlen, Daten, Fakten
- 1 Nationalpark
- 2 Naturparke
- 22 Europaschutzgebiete
- 34 Naturschutzgebiete
- 10 Landschaftsschutzgebiete
- 101 Naturdenkmale
- 19 Geschützte Landschaftsteile
Förderangelegenheiten
Vertragsnaturschutz ist eine Zauberformel, um wertvolle Biotope zu erhalten: Durch ein Miteinander von Landwirt und amtlichem Naturschutz wird die Erhaltung ökologisch wertvoller Flächen sichergestellt. Dabei soll dem Landwirt der ökologische Wert seiner Flächen bewusst sein, damit er diese mit Fördermitteln des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung aus eigenem Interesse erhält.
Die verschiedenen Förderprogramme sind:
• BEP (Biotoperhaltungsprogramm)
• Öpul 2000
• Öpul 2007
• BIOSA
Unterschutzstellungen
Besondere Schutzmaßnahmen für hervorragende Einzelschöpfungen der Natur, Teilbereiche der Landschaft oder Gebiete mit besonderer Tier- oder Pflanzenwelt. Diese können je nach Zuständigkeit durch die Bezirksverwaltungsbehörde oder das Amt der Steiermärkischen Landesregierung unter Schutz gestellt werden. Die verschiedenen Kategorien sind:
Naturdenkmale (§11 Stmk. Naturschutzgesetz)
Besonderer Erhaltenswürdigkeit, aufgrund der
- wissenschaftlichen oder kulturellen Bedeutung,
- Eigenart, Schönheit oder Seltenheit,
- besonderen Ausprägung für das Landschafts- und Ortsbild
Naturschutzgebiete (§7 Stmk. Naturschutzgesetz)
Gebiete, die wegen ihrer Ursprünglichkeit, der besonderen Vielfalt ihrer Tier- und Pflanzenwelt, wegen seltener oder gefährdeter Tier- und Pflanzenarten einschließlich ihrer Lebensgrundlagen erhaltungswürdig sind.
- Alpine Landschaften, Berg-, See- und Flusslandschaften
- Urwaldreste, Moore, anmoorige Flächen oder Sümpfe
- Standorte oder Lebensräume von schutzwürdigen gefährdeten Pflanzen- oder Tierarten
(Pflanzen- oder Tierschutzgebiete). - Moore von mindestens regionaler als hochpriorisierte Biotoptypen
Landschaftsschutzgebiete (§8 Stmk. Naturschutzgesetz)
Gebiete, die besondere landschaftliche Schönheit oder Eigenart, aufweisen, im Zusammenwirken von Nutzungsart und Bauwerken als Kulturlandschaft von seltener Charakteristik sind oder durch ihren Erholungswertbesondere Bedeutung haben.
Geschützte Landschaftsteile (§12 Stmk. Naturschutzgesetz)
Gebiete als Teilbereich der Landschaft, der
- das Landschafts- und Ortsbild belebt,
- natur- oder kulturdenkmalwürdige Landschaftsbestandteile aufweist,
- mit einem Bauwerk oder einer Anlage eine Einheit bildet oder
- als Grünfläche in einem verbautem Gebiet der Erholung dient und wegen der kleinklimatischen, ökologischen oder kulturgeschichtlichen Bedeutung erhaltenswürdig ist.
Europaschutzgebiete (§17,18,19 Stmk. Naturschutzgesetz)
Europaschutzgebiete sind Gebiete, die von der Europäischen Kommission als Teil des kohärenten europäischen ökologischen Netzes mit der Bezeichnung „Natura 2000" festgelegt worden sind.
Die durch die BBL Liezen betreuten Europaschutzgebiete:
Europaschutzgebiet Nr. 4 | Wörschacher Moos und ennsnahe Bereiche |
Europaschutzgebiet Nr. 6 | Pürgschachenmoos und ennsnahe bereiche zwischen Selzthal und dem Gesäuseeingang |
Europaschutzgebiet Nr. 7 | Ennsaltarme bei Niederstuttern |
Europaschutzgebiet Nr. 8 | Gersdorfer Altarm |
Europaschutzgebiet Nr. 11 | Patzenkar |
Europaschutzgebiet Nr. 17 | Ennstaler Alpen / Gesäuse |
Europaschutzgebiet Nr. 18 | Zlaimmöser - Moore / Weißenbachalm |
Europaschutzgebiet Nr. 19 | Dachsteinplateau |
Europaschutzgebiet Nr. 20 | Ödensee |
Europaschutzgebiet Nr. 21 | Gamperlacke |
Europaschutzgebiet Nr. 23 | Ramsauer Torf |
Europaschutzgebiet Nr. 35 | Totes Gebirge mit Altausseer See |
Europaschutzgebiet Nr. 36 | Schluchtwald der Gulling |
Europaschutzgebiet Nr. 37 | Steilhang Untertal |
Europaschutzgebiet Nr. 38 | Niedere Tauern |
Europaschutzgebiet Nr. 39 | Hochlagen der östlichen Wölzer Tauern und Seckauer Alpen |
Europaschutzgebiet Nr. 40 | Hochlagen der südöstlichen Schladminger Tauern |
Europaschutzgebiet Nr. 41 | Ennstal zwischen Liezen und Niederstuttern |
Europaschutzgebiet Nr. 50 | Plannerkessel |
Europaschutzgebiet Nr. 55 | Hintere Pölsenalm |
Europaschutzgebiet Nr. 58 | Mitterndorfer Biotopverbund |
Europaschutzgebiet Nr. 61 | Hochlagen des westlichen Ausseerlandes mit Dachsteinplateau |
Weiterführende Informationen finden sie auf der Homepage der Abteilung 13 des Amtes der Stmk. Landesregierung
Zur Förderung für die Anlage von Blühstreifen von Insekten und Wiesenbrütern im Ennstal wurde vom Land Steiermark, Landesrat Anton Lang, eine Förderung gewährt um 100 weitere Blühstreifen im Ennstal anlegen zu können.
Life + Projekt 2014-2019 im Ausseerland (FÜR NATURWALD, MOORE UND LEBENSRAUMVERBUND IM AUSSEERLAND) wurde erfolgreich abgeschlossen. Im Zuge des Projektes wurden Gewässer und Moore renaturiert und im Bereich Bad Mitterndorf 50 neue Amphibientümpel angelegt. Ein deutlicher Zuwachs an Amphibienarten konnte schon im letzten Jahr des Projektes festgestellt werden.