Abteilung 7 Gemeinden, Wahlen und ländlicher Wegebau
Mag. Wolfgang Wlattnig
AbteilungsleiterLisa Resinger
Sekretariat
Tel: +43 (316) 877-2787
Fax: +43 (316) 877-4283
E-Mail: abteilung7@stmk.gv.at
1. Einbringung von Schriftstücken
Amt der Steiermärkischen Landesregierung
Abteilung 7 Gemeinden, Wahlen und ländlicher Wegebau
8010 Graz,01.Bez.:Innere Stadt, Hofgasse 13
per Telefax: +43 (316) 877-4283
per E-Mail: abteilung7@stmk.gv.at
2. Online-Formulare
Das Land Steiermark stellt auch Online-Formulare zur Einbringung von bestimmten Anträgen zur Verfügung. Eine Übersicht über alle Formulare finden Sie unter der Adresse https://egov.stmk.gv.at/
3. Elektronische Anbringen
Sie können Anbringen gerne auch elektronisch (per E-Mail, Fax oder Online-Formulare) einbringen, aber beachten Sie bitte die technischen Voraussetzungen. Zur Wahrung der Frist reicht es aus, wenn das Anbringen am letzten Tag der Frist an uns versendet wird. Falls Ihr Anbringen außerhalb der Amtsstunden bei uns einlangt, wird es erst mit dem Wiederbeginn der Amtsstunden bearbeitet.
Die Abteilung 7 hat eine vielfältige Agenda: Sie berät und unterstützt die steirischen Gemeinden in den Fragen der Gemeindeverfassung und -verwaltung, des Haushaltsrechts sowie im Dienst- Besoldungs- und Pensionsrecht. Wir servicieren die Gemeinden im ländlichen Wegebau, helfen rasch bei Hochwasserereignissen in diesem Bereich und erstellen Sachverständigengutachten im Katastrophenfall.
Die Organisation von Wahlen ist ebenso eine Aufgabe der A7 wie die Verteilung der Ertragsanteile im Rahmen des Finanzausgleiches an die Gemeinden.
Wir üben die Aufsicht über Gemeinden und bestimmte Gemeindeverbände aus und führen diesbezüglich auch Gebarungsprüfungen durch. Bestimmte Rechtsgeschäfte der Gemeinden, die einer Genehmigungspflicht unterliegen, werden von uns für die Landesregierung zur Entscheidung aufbereitet.