Biodiversitäts-Konvention
Übereinkommen über die biologische Vielfalt
Das Übereinkommen über die biologische Vielfalt (Biodiversitäts-Konvention) ist ein internationales Umweltabkommen das 1993 in Kraft trat. Mehr als 190 Staaten - darunter auch Österreich im Jahre 1994 - haben diese Konvention bisher ratifiziert und verpflichteten sich somit für deren Umsetzung.
Ziel der Biodiversitäts-Konvention ist es, die biologische Vielfalt der Erde zu erhalten. Darunter fallen die Vielfalt der Arten, Gene und Lebensräume, deren Schutz, Management (Nutzung) oder Wiederherstellung. Angestrebt werden allerdings nicht nur die Erhaltung der biologischen Vielfalt, sondern auch die nachhaltige Nutzung ihrer Bestandteile und die ausgewogene und gerechte Aufteilung der sich aus der Nutzung von genetischen Ressourcen ergebenden Vorteile. Die gerechte Aufteilung dieser Vorteile sowie die Bestimmungen zur Kooperation und zum Technologietransfer zwischen Nord und Süd sind vor allem für Entwicklungsländer wichtige Anliegen. Die Verbesserung der Schulbildung und der Öffentlichkeitsarbeit wird genauso gefordert wie etwa die Berücksichtigung der biologischen Vielfalt bei Umweltverträglichkeitsprüfungen.
Die Biodiversitäts-Konvention beschränkt sich nicht auf eine einzelne Artengruppe oder auf eine bestimmte geographische Region, sondern spricht alle Aspekte der biologischen Vielfalt an. Es ist das erste Übereinkommen, dass sich global mit Natur- und Artenschutz beschäftigt und gleichzeitig eine nachhaltige Entwicklung anstrebt.
EU-Strategie zur Eindämmung des Biodiversitätsverlusts
Die Europäische Kommission legte 2011 eine neue Strategie vor, um in den kommenden zehn Jahren den Zustand der Biodiversität in Europa zu schützen und zu verbessern. Die Strategie umfasst sechs Ziele, die auf die Hauptursachen für den Biodiversitätsverlust eingehen und die die größten Belastungen für die Natur und die Ökosystemleistungen in der EU reduzieren, indem Biodiversitätsziele in wichtigen Politikbereichen verankert werden. Weiters wurden die globalen Aspekte des Biodiversitätsverlusts. berücksichtigt. Damit wird sichergestellt, dass die EU weltweit zur Bekämpfung des Verlusts an biologischer Vielfalt beiträgt. Die EU-Strategie dient auch der Umsetzung des globalen „Strategischen Plans zur Biodiversität 2011-2020".
Biodiversitäts-Strategie Österreich 2020+
Zur Umsetzung der EU-Biodiversitäts-Strategie wurde unter der damaligen Federführung des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW) die "Biodiversitäts-Strategie Österreich 2020+" entwickelt.
Österreich ist reich an biologischer Vielfalt. Diese Vielfalt an Ökosystemen, Genen, Mikroorga-nismen, Pflanzen und Tieren ist für den Menschen unentbehrlich. Die Schwerpunkte der neuen Biodiversitäts-Strategie liegen im Erhalt dieser Vielfalt, in der Eindämmung von Gefährdungen sowie in der Bewusstseinsbildung.