Washingtoner Artenschutzübereinkommen
Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten frei lebender Tiere und Pflanzen
Das Washingtoner Artenschutzübereinkommen (Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora, CITES) regelt den internationalen Handel mit gefährdeten Arten frei lebender Tiere und Pflanzen und ihrer Produkte. Das Übereinkommen, welchem heute 180 Vertragsstaaten angehören, trat im Jahre 1975 in Kraft. Österreich ist dem Übereinkommen im Jahr 1982 beigetreten. Die Umsetzung der Konvention in den Mitgliedstaaten schützt zahlreiche Tier- und Pflanzenarten, die vom internationalen Handel bedroht sind.
Jährlich werden Millionen von lebenden Tieren und Pflanzen weltweit gehandelt und in die Hauptabsatzmärkte wie die USA, Japan und in die EU eingeführt. Gehandelt werden Tier- und Pflanzenarten, z.B. Papageien aus Südamerika, Reptilien aus Afrika oder Orchideen aus Süd-ostasien sowie Teile und Erzeugnisse aus diesen Arten, wie etwa Nahrungsmittel, Schuhe oder Taschen aus Reptilienleder, Holzprodukte oder getrocknete Pflanzen, die für medizinische Zwecke verwendet werden. Durch diesen massiven internationalen Handel sind viele Arten stark gefährdet und von Ausrottung bedroht.
Gerade dem internationalen Handel, kann nur mit internationalen Abkommen begegnet werden. Ziel von CITES ist es daher, dass der internationale Handel das Überleben von wild lebenden Tier- und Pflanzenarten nicht gefährdet. CITES bildet gemeinsam mit EU-Verordnungen und nationalen Gesetzen ein umfassendes Instrumentarium von Gesetzestexten, die den Handel mit wild lebenden Tier- und Pflanzenarten weltweit regeln.
Sinn der CITES Konvention ist es jedoch nicht, den internationalen Handel mit Wildtieren und Wildpflanzen generell zu unterbinden, sondern durch internationale Kontrollen die nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen sicher zu stellen. Gleichzeitig trägt CITES, in Zusammenarbeit mit der UNO und diversen Umweltschutzorganisationen, zur Erreichung der Ziele des „Strategischen Plans zur Biodiversität 2011-2020" (Sicherung der bologischen Vielfalt) bei.
CITES-gelistete Tier- und Pflanzenarten
Insgesamt unterliegen rund 6.000 Tier- und 30.000 Pflanzenarten den Bestimmungen des Washingtoner Artenschutzabkommens. Die Aufnahme der Arten in verschiedene Anhänge der Konvention hängt von ihrer Bestandessituation und Schutzwürdigkeit ab.
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Den weitreichendsten Schutz haben Arten des Anhangs I, da diese von der Ausrottung bedroht sind. Der Handel mit Exemplaren dieser Arten ist grundsätzlich verboten bzw. kann nur im Zuge einer Quotenregelung in bestimmtem Ausmaß ermöglicht werden.
- Anhang II weist jene Arten aus, die mit Genehmigung des Ausfuhrlandes in beschränk-tem Maße gehandelt werden dürfen.
- Anhang III enthält jene Arten, für die die Vertragsstaaten in ihrem Hoheitsgebiet besondere Regelungen vorzunehmen haben.
Für alle EU-Mitgliedstaaten ist das Abkommen seit 1997 rechtlich verbindlich umzusetzen. Pro-dukte aus Arten, die in der EU-Verordnung aufgelistet sind, dürfen je nach Art entweder gar nicht, nur mit einer gültigen Ausfuhrgenehmigung der zuständigen Behörden des Exportlandes, oder nur mit Ein- und Ausfuhrgenehmigung (für lebende Tiere und Pflanzen und für Produkte mit strenger geschützten Arten) in die EU eingeführt werden.
Weiterführende Informationen:
Artenhandel / CITES