Bonner Konvention
Übereinkommen zur Erhaltung der wandernden wild lebenden Tierarten
Das Übereinkommen zur Erhaltung der wandernden wild lebenden Tierarten wurde 1979 in Bonn unterzeichnet. Es zählt derzeit weltweit 119 Vertragsparteien; darunter Österreich seit 2005.
Ziel der Bonner Konvention ist es, wandernde Tierarten, deren Wanderbewegungen oft über politische Grenzen gehen, international zu schützen und zu erhalten.
Mit dem Übereinkommen sollen koordinierte Schutzmaßnahmen für wandernde Tierarten, die weltweit auf ca. 8.000 bis 10.000 Arten geschätzt werden, international etabliert werden. Diese Arten nutzen auf ihren regelmäßigen Wanderbewegungen verschiedene Länder, Kontinente, Lebensräume und Klimazonen für verschiedene Abschnitte ihres Lebenszyklus.
Allgemein bekannt ist der jährliche Zug der Vögel in südliche Breiten, um die Nahrungsknappheit des Winters zu überbrücken. Aber auch Fledermäuse, Wale und Delfine, Meeresschildkröten, Fische und Insekten zählen zu den wandernden Tierarten. Der Staaten übergreifende Schutz ist daher für diese Arten überlebensnotwendig. Die Vertragsparteien der Bonner Konvention werden verpflichtet, geeignete Schutzmaßnahmen zu treffen, sowie Naturentnahmen dieser Arten und für sie nachteilige Aktivitäten zu verhindern.