Referat Gesundheitsrecht
Mag.a Sara Tunner
Friedrichgasse 9, 8010 Graz
Tel: +43 (316) 877-3894
Fax: +43 (316) 877-3373
E-Mail: gesundheitsrecht@stmk.gv.at
1. Einbringung von Schriftstücken
Amt der Steiermärkischen Landesregierung
Abteilung 8 Gesundheit und Pflege
Friedrichgasse 9, 8010 Graz,06.Bez.:Jakomini
Telefax: +43 (316) 877-3998
E-Mail: abteilung8@stmk.gv.at
2. Online-Formulare
Das Land Steiermark stellt auch Online-Formulare zur Einbringung von bestimmten Anträgen zur Verfügung. Eine Übersicht über alle Formulare finden Sie unter der Adresse https://egov.stmk.gv.at/
3. Elektronische Anbringen
Sie können Anbringen gerne auch elektronisch (per E-Mail, Fax oder Online-Formulare) einbringen, aber beachten Sie bitte die technischen Voraussetzungen. Zur Wahrung der Frist reicht es aus, wenn das Anbringen am letzten Tag der Frist an uns versendet wird. Falls Ihr Anbringen außerhalb der Amtsstunden bei uns einlangt, wird es erst mit dem Wiederbeginn der Amtsstunden bearbeitet.
Aufgaben des Referates
-
Unter dem Leitgedanken „Kranke heilen - Gesunde schützen" umfasst der Begriff Sanitätsrecht eine Vielzahl an Gesetzen, die der Erhaltung und Wiederherstellung der menschlichen Gesundheit dienen. Vom Epidemiegesetz, COVID-19-Maßnahmengesetz, Gesundheitstelematikgesetz, Tuberkulosegesetz, Aidsgesetz oder Suchtmittelgesetz über das Leichenbestattungsgesetz bis hin zum Arzneimittelgesetz, Medizinproduktegesetz, Ärztegesetz und Bäderhygienegesetz werden Rechtsberatungen angeboten, Verfahren durchgeführt, Bewilligungen erteilt sowie der einheitliche Vollzug der Bezirksverwaltungsbehörden vorgegeben.
-
Das Lebensmittelrecht ist eine Querschnittsmaterie und regelt die Behandlung und Produktion von Lebensmitteln, es umfasst Rechts- und Verwaltungsvorschriften für Lebensmittel sowohl auf europäischer als auch auf mitgliedsstaatlicher Ebene. In den Zuständigkeitsbereich des Referates fällt die rechtliche Beratung der Unternehmer*innen, der Kontrollstellen und der Aufsichtsorgane sowie die Umsetzung und Vollziehung des Lebensmittelrechts als Querschnittsmaterie. Regelungen zum Herkunfts- und Spezialitätenschutz, zur Kennzeichnung von Lebensmitteln, zum Schutz beim Gebrauch von Kosmetika und Spielzeug sowie Nahrungsergänzungsmittel fallen ebenso in diesen Bereich wie der Markenschutz bei Spezifikationen (Kernöl, Steirischer Kren, etc.) und der sorgsame Umgang mit biologischen Lebensmitteln und Trinkwasser.
-
Für die Gesetzgebung und Vollziehung der erlassenen Gesetze im Gesundheitswesen sind je nach Themenbereich sowohl der Bund als auch die Länder zuständig. Im Bereich Legistik werden für die Bereiche "Gesundheit, Pflege und Wissenschaft" Gesetze oder Gesetzesnovellen angeregt, Verordnungen und Richtlinien verfasst und novelliert sowie Stellungnahmen zu Entwürfen von Bundes- und Landesgesetzen, Verordnungen und Rechtsmaterien der Europäischen Union abgegeben. Zudem werden Musterbescheide und Erlässe für die Abteilung oder die Bezirksverwaltungsbehörden ausgearbeitet.
- Das Referat steht im Bereich Veterinärrecht für die Klärung rechtlicher Fragen, Erstellung von Verordnungen und Erlässen genauso zur Verfügung wie für die Erarbeitung von (Muster-) bescheiden oder Verfahrensprozessen. Mit der Einführung des EU-Tiergesundheitsrechtsaktes/Animal Health Law = AHL, welcher seit 21. April 2021 in Kraft steht, wurde ein einheitlicher EU-Rechtsrahmen für Tiergesundheit geschaffen, durch welchen die Vorbeugung gelisteter und neu auftretender Tierseuchen sowie deren Bekämpfung für Landtiere, Wassertiere und sonstige Tiere geregelt wird.
-
Bewilligung von Krankenanstalten: Es werden die Voraussetzungen für die Errichtung und den Betrieb von Krankenanstalten in der Steiermark überprüft. Die Bewilligungsverfahren erfolgen u. a. nach dem Stmk. Krankenanstaltengesetz
- Arbeitnehmerschutz in Krankenanstalten: Erteilung von Ausnahmebewilligungen nach dem ArbeitnehmerInnenschutzgesetz sowie Vorschreibungen und Überprüfungen von Arbeitnehmerschutzmaßnahmen
- Genehmigung von Fortpflanzungsmedizineinrichtungen
- Zulassung von ärztlichen Gruppenpraxen: Die Zulassung wird nach Einholung eines Bedarfsgutachtens und einer Stellungnahme der Landesgesundheitsplattform erteilt
- Bewilligung von Heil- und Kureinrichtungen nach dem Stmk. Heilvorkommen- und Kurortegesetz sowie Überprüfung der Bescheide im Anlassfall
- Anerkennung von Kurorten mit dem Ziel der Aufrechterhaltung von Qualitätsstandards
- Strahlenschutz: Bewilligung von Anlagen und des Umgangs mit Strahlenquellen z. B. in Krankenhäusern samt Überprüfung bewilligter Einrichtungen
- Rechtsschutz: Vertretung der Interessen des Landes vor dem Verfassungsgerichtshof und Stellungnahmen zu Volksanwaltschaftsbeschwerden, die den Referatsbereich betreffen