Lebensmittelrecht
Das Lebensmittelrecht soll nicht nur die Gesundheit der Bevölkerung schützen, sondern auch den Wettbewerb auf den Lebensmittelmärkten durch Qualitätsanforderungen und Täuschungsschutz regeln.
Der Grundgedanke des Gesundheitsschutzes der Bevölkerung soll durch die Eigenverantwortung der Unternehmer*innen, aber auch durch die unverzügliche Einleitung von Gegenmaßnahmen (z.B. Rückholung vom Markt, Maßnahmensetzungen bei Wahrnehmung von Verstößen gegen lebensmittelrechtliche Vorschriften, Information der Verbraucher*innen) und durch die Kontrollaufgaben der zuständigen Organe gewährleistet werden.
Susanne Gacksch
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