Tabakgesetz
Das Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz (TNRSG) regelt das Herstellen und das Inverkehrbringen von sowie die Werbung für Tabakerzeugnisse und den Nichtraucherschutz. Das Referat übt die Fachaufsicht über die Bezirkshauptmannschaften im Rahmen des Vollzugs des Tabak- und Nichtraucher*innenschutzgesetzes aus.