Biologische Produktion
Die biologische/ökologische Produktion wird durch die Verordnung (EG) Nr. 834/2007 über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen sowie die Verordnungen (EG) Nr. 889/2008 und 1235/2008 mit Durchführungsvorschriften zur Verordnung (EG) Nr. 834/2007 in der Europäischen Union einheitlich geregelt.
Am 1. Jänner 2022 tritt die Verordnung (EU) 2018/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2018 über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen in Kraft und es kommt zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 des Rates.
Die zuständige Behörde im Bereich der biologischen Produktion ist der Landeshauptmann. Die Kontrolle der Einhaltung der EU-Bioregelungen wird von zugelassenen Kontrollstellen bei Unternehmer*innen durchgeführt, die auf den Stufen der Produktion und der Aufbereitung bis hin zum Vertrieb von biologischen Erzeugnissen tätig sind.
Die Aufgaben des Referates sind die Zulassung der Kontrollstellen sowie diverse Bescheid- und Sanktionsverfahren.