Lebensmittelkontrolle
Wer kontrolliert?
Die Kontrollen im Bundesland Steiermark werden grundsätzlich von der Lebensmittelaufsicht des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung durchgeführt. Hier geht’s zu den Mitarbeitern.
Lediglich für die Kontrollen im Grazer Stadtgebiet ist das Referat für Lebensmittelangelegenheiten des Magistrates Graz zuständig bzw. für die Kontrolle von zugelassenen Fleischbetrieben das Referat Veterinärdirektion.
Wie wird kontrolliert?
Die Kontrollen und Probenziehungen werden von den speziell ausgebildeten Lebensmittelaufsichtsorganen risikobasiert, qualitätsgesichert und unangekündigt durchgeführt.
Die Kontrolle beinhaltet die Bewertung
- von baulichen und gerätespezifischen Anforderungen,
- des Warenzustandes und Umgangs mit Waren,
- der Personal- und Betriebshygiene sowie
- der Einhaltung der Eigenkontrolle
Die Entnahme von Proben erfolgt aufgrund einer Vorgabe des Bundesministeriums für Gesundheit bzw. in Verdachtsfällen.
Die Bezirke werden unter den Aufsichtsorganen alle 2 Jahre gewechselt – die aktuelle Bezirkseinteilung mit dem für Ihren Bezirk zuständigen Aufsichtsorgan finden Sie hier. Eine Gesamtübersicht über die Tätigkeiten der Lebensmittelaufsichten Österreichs finden Sie im jährlich vom Bundesministerium veröffentlichten Lebensmittelsicherheitsbericht.
Wie wird der Standard sichergestellt?
Qualitätsmanagements für die Dienststellen der Lebensmittelaufsicht. Die Einhaltung der EU-Standards wird in regelmäßig stattfindenden internen Audits sowie in Audits durch EU-Expertinnen und -Experten überprüft.