Wegweisung
Grundsätzlich ist zwischen blauen, weißen, grünen, braunen und gelben Wegweisungssystemen zu unterscheiden.
An einem Tafelstandort dürfen nicht mehr als sechs Ziele angeführt werden.
Blauer Grund - weiße Schrift mit weißer Umrandung
Für Wegweisung auf und zur Autobahn bzw. Autostraße
Für die Kennzeichnung von Umleitungsstrecken.
Bei Zielen lokaler Bedeutung wie Tourismus und Gastgewerben sowie Gewerbe -und Industriebetrieben wird erst bei der letzten möglichen Abzweigung von der Landesstraße zum Ziel ein Hinweisschild genehmigt.
Die Anträge für die Wegweisung sind an den Regionalleiter der jeweiligen Region zu stellen.
Region Bruck/Mur >>
Region Feldbach >>
Region Graz-Umgebung >>
Region Hartberg >>
Region Judenburg >>
Region Leibnitz >>
Region Liezen >>
Grüner Grund - weiße Schrift mit weißer Umrahmung:
Für die Ankündigung von Landesteilen, Gebiete und Ziele lokaler Bedeutung sowie
Tourismus und Gastgewerbe.
Grundsätzlich sind alle Texte in Groß- und Kleinbuchstaben auszuführen.
Logos von Gewerbe- und Industriebetrieben sind zulässig, wenn dies die
Tafelbreite zulässt.
Grüner Grund - gelbe Schrift mit gelber Umrandung:
Für die Ankündigung von Gewerbe -und Industriebetrieben.
Grundsätzlich sind alle Texte in Groß- und Kleinbuchstaben auszuführen.
Logos von Gewerbe- und Industriebetrieben sind zulässig, wenn dies die
Tafelbreite zulässt.
Für die Ankündigung kultureller Sehenswürdigkeiten.
Erforderliche Beilagen:
Ausführung und Kosten:
Die Tafel hat in Ihrer Gestaltung und Ausführung den Richtlinien der Forschungsgesellschaft für den Verkehr und Straßenwesen ( RVS 05.02.11, RVS 05.02.12 und RVS 08.23.01) zu entsprechen.
Die Aufstellung der Tafeln erfolgt durch die zuständige Straßenmeisterei, pro Tafel und Aufstellungsort wird ein einmaliger Betrag von € 250,-- für die Nutzung von Landesstraßengrund verrechnet.
Die Bewilligung wird mittels Gestattungsvertrag erteilt. Mit der Rücksendung einer Zweitschrift ist ein entsprechender Entwurf der Hinweistafel beizulegen. Nach Freigabe kann der Antragsteller eine befugte Verkehrszeichenfirma für die Herstellung der Tafel auf deren Kosten beauftragen. Die Verrechnung der Kosten für die Tafel sowie notwendigen Halterungen und Steher erfolgt direkt zwischen dem Antragsteller und dem Lieferanten.
Eine solche Bewilligung entbindet den Antragsteller nicht, andere, allenfalls erforderliche Genehmigungen (naturschutz- und straßenpolizeiliche Bewilligung) Bezirksverwaltungsbehörde und (Baubewilligung) Gemeinde zu erwirken.
Link:
Seite des Ministeriums: u.a. Adressliste von zertifizierten Verkehrszeichenfirmen >>
Wolfgang Gangl
Telefon: +43 (316) 877-3031
Fax: +43 (316) 877-7538
Mobil: +43 (676) 86663031
E-Mail: wolfgang.gangl@stmk.gv.at