Werbung auf Landesstraßengrund
Unter Werbung fallen:
a) Plakatwechsler, Litfaßsäulen, u. Ä.
Die Nutzung von Landesstraßengrund für Werbeflächen wie Plakatwechsler oder Litfaßsäulen wird mit 90 € pro m² Werbefläche und Jahr berechnet (zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer).
b) Plakattafeln
Für Plakattafeln beträgt die jährliche Gebühr 60 € pro m² Werbefläche (zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer).
c) Transparente
Die Montage und Demontage von Transparenten erfolgt ausschließlich durch den Straßenerhaltungsdienst. Hierfür fällt eine Pauschale von 360 € pro Transparent an.
Zusätzlich werden Mietkosten berechnet:
• 290 € pro Woche bei einem DTV (durchschnittlicher täglicher Verkehr) von mehr als 8.000 Fahrzeugen.
• 185 € pro Woche bei einem DTV von weniger als 8.000 Fahrzeugen.
Die Bewilligung gilt für 14 Tage plus Veranstaltungsdauer.
d) Braune Kulturtafeln
Über die Anbringung von Kulturtafeln entscheidet ausschließlich die Fachabteilung Straßenerhaltungsdienst. Montage und Demontage erfolgen ebenfalls durch den Straßenerhaltungsdienst. Die Kosten betragen 220 € pro Tafel.
Wichtiger Hinweis:
Nicht genehmigte Werbung oder Wegweiser auf Landesstraßengrund werden kostenpflichtig entfernt.
Bewilligungen und Ansuchen
Die Fachabteilung Straßenerhaltungsdienst erteilt ausschließlich die Bewilligung zur Sondernutzung des Landesstraßengrunds für Werbung. Weitere Genehmigungen (z. B. straßenpolizeiliche, baurechtliche oder naturschutzrechtliche) sind gesondert bei den zuständigen Stellen einzuholen.
Richten Sie Ihr Ansuchen schriftlich oder per E-Mail an:
Fachabteilung Straßenerhaltungsdienst
Stempfergasse 4, 8010 Graz
E-Mail: sted@stmk.gv.at
Sabine Hubmann
Telefon: +43 (316) 877-3022
Fax: +43 (316) 877-4226
E-Mail: sabine.hubmann@stmk.gv.at