Wildschutzeinrichtungen auf Landesstraßen
Mit 30. Juni 2016 wurde mit Beschluss des Landes Steiermark (Abt. 13 - Umwelt und Raumordnung und Abt. 16 Verkehr und Landeshochbau Straßenerhaltungsdienst STED) die Umsetzung der Inhalte des Projektes „Wildschutz und Verkehrssicherheit Steiermark - Praxismodul 2016-2021" beschlossen. Die Zielsetzung dieses Kooperationsprojektes zwischen Land Steiermark, der Steirischen Landesjägerschaft und der Universität für Bodenkultur Wien ist die Etablierung eines standardisierten Wildunfallschutz-Managements basierend auf modernsten Erkenntnissen zur nachhaltigen Reduktion der Wildunfälle auf steirischen Verkehrswegen.
Zur Umsetzung der Projektinhalte und zum Nachweis der Effizienz von Maßnahmen werden ausschließlich durch das Projekt ausgewählte Strecken neu ausgerüstet. Es sind daher für einige Zeit Reviere bzw. Strecken zu unterscheiden, die bestehende Ausrüstungen und Verträge mit dem Straßenerhaltungsdienst STED haben, und Reviere bzw. Strecken die unter das System „Wildschutz neu" fallen.
Durch das neue System sind einige Änderungen gegenüber der bisherigen Vorgangsweise erforderlich.
1) Sämtliche Anfragen zu Wildunfallschutz und Wildwarnerausrüstung sind direkt an das Landesjagdamt, Telefon 0 316 / 67 36 37, Telefax 67 36 37 - 20, E-Mail: lja@jagd-stmk.at zu richten. Diese werden anschließend an die Projektleitung weitergeleitet.
2) Jährlich werden ca. 50 Wildunfall-Häufungsstrecken ausgewählt (Voraussetzung sind vorliegende qualitativ gute Wildunfalldaten), vor Ort analysiert und der optimale Wildunfallschutz geplant. Dabei kann es zu Neumontagen oder zur Anpassung bereits vorhandener Wildschutz Maßnahmen kommen.
3) Bei einem jährlich stattfindenden sog. „Ausgabetermin" werden sämtliche Wildschutz-Geräte des jeweiligen Projektjahres an einem Ort (vorauss. Brückenmeisterei Graz) den jeweils zuständigen Straßenmeistereien oder den Jagdausübungsberechtigten ausgehändigt.
4) Die Erstmontage der Wildwarngeräte bzw. die Umrüstung des Wildwarnschutzes in Projektrevieren erfolgt gemeinsam durch die Straßenmeisterei und die lokale Jägerschaft - einschließlich detaillierter Montageplänen und Schulungen zu den Montagen.
5) Sämtliche Gerätemontagen des Projektes werden nach den in den Montageplänen festgelegten „Systemen" (typgleiche Geräte werden in +/- standardisierten Montagetypen) durchgeführt - Geräteausfälle auf diese Strecken werden in den weiteren Jahren ausschließlich mit typgleichen Geräten durchgeführt. Dies dient der Erforschung der Wirkungsweise unterschiedlicher Geräte, um zukünftig noch besseren Wildunfallschutz auf steirischen Straßen gewährleisten zu können.
In einigen Fällen ist auf Strecken trotz vorhandener (Einzel)Geräte eine Neumontage (darauf wird im Montageplan hingewiesen) des gesamten Systems erforderlich. Dabei werden bei der Montage mit der Jägerschaft alle Altgeräte vorsichtig demontiert und gesammelt. Dabei vorgefundene Rotreflektoren können entsorgt werden, sämtliche anderen Wildwarngeräte werden an die Straßenmeisterei übergeben.
6) Für jede Projektstrecke werden typgleiche Reservegeräte mitgeliefert. Diese sind in räumlicher Nähe der Teststrecken (z.B. Strm.) zu lagern und gemeinsam mit der lokalen Jägerschaft zur Aufrechterhaltung der Streckenausrüstung zu nutzen. Hierbei gilt der ausschließliche Einsatz von durch den STED mitfinanzierter Geräte auf Landesstraßen.
7) In wenigen Fällen kann es durch Feststellung einer Wildunfall-Häufungsstelle zu Gerätemontagen auf Gemeindestraßen kommen. In diesen Fällen gilt:
Es werden keine Geräte, bei denen der STED mitfinanziert hat, verwendet, sondern ausschließlich Geräte, die zu 100% von der lokalen Jägerschaft (und deren Sponsoren) finanziert wurden.
Sollten der Straßenerhalter (Gemeinde) und die Jägerschaft Hilfe bei der Errichtung von Straßenleitpflöcken oder der Montage der Geräte benötigen, so ist diese Dienstleistung nach den Richtlinien des STED in Rechnung zu stellen.
8) Wartung und Kontrolle der Projektstrecken auf Landesstraßen werden durch die jeweilig zuständige Straßenmeisterei und der lokalen Jägerschaft gemeinsam durchgeführt. Die Projekt-Jagdgesellschaft ist im Sinne der Verkehrssicherheit und des Wildunfallschutzes berechtigt, die Straßenmeisterei bei der Aufrechterhaltung der gesetzten Maßnahmen zu unterstützen. Dies beinhaltet z.B. Kontrolle der Maßnahme, fehlende oder defekte Maßnahmen nachzurüsten oder auszutauschen, sowie deren Wirksamkeit zu gewährleisten (z.B. Verschmutzung, Leitpflockverdrehung).
Die Änderungen der bisherigen Vorgangsweise sind notwendig, um professionellen Wildunfallschutz betreiben zu können. Durch die beteiligten Jagdreviere werden deutlich genauere Wildunfallinformationen als bisher üblich gesammelt, wodurch wir zukünftig den Einfluss unterschiedlicher Wildwarn-Maßnahmen erkennen können. Voraussetzung ist jedoch, dass diese Maßnahmen gemeinsam lückenlos gehalten, gepflegt und gewartet werden. Für mehr Verkehrssicherheit von Mensch und Tier!
Gangl Wolfgang
Telefon: +43 (316) 877-3031
Fax: +43 (316) 877-7538
Mobil: +43 (676) 86663031
E-Mail: wolfgang.gangl@stmk.gv.at