Förderungen „Frühe Sprachförderung“
Auf Basis der " Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die Elementarpädagogik für die Kindergartenjahre 2022/23 bis 2026/27" wird ein breites Unterstützungskonzept für elementare Bildungseinrichtungen angeboten. Darunter auch Maßnahmen zur steiermarkweiten sprachlichen Förderung in institutionellen Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen.
In diesem Zusammenhang wird der Einsatz von zusätzlichen Fachkräften für die Durchführung der frühen sprachlichen Förderung zur
- Sprachförderung von Kindern nach BESK KOMPAKT/BESK-DaZ KOMPAKT festgestelltem Sprachförderbedarf und
- Sprachförderung der Kinder im verpflichtenden Kindergartenjahr gefördert.