Raumerfordernisse für Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen in der Steiermark
Das Raumprogramm für Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen ist in den §§ 34 und 35 des Steiermärkischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes- StKBBG geregelt.
Erforderliches Raumprogramm für Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen:
Übersicht über das jeweils erforderliche Raumprogramm für eine Gruppe
- in der Kinderkrippe
- im Kindergarten
- in der Alterserweiterten Gruppe
- im Kinderhaus
- im Hort
Geltende Auflagenkataloge für Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen:
Geltender Auflagenkatalog für den Kindergarten und die Kinderkrippe
Geltender Auflagenkatalog für die alterserweiterte Gruppe
Geltender Auflagenkatalog für den Hort
Geltender Auflagenkatalog für die Tagesmutter/ -vaterbetreuungsstätte
(Dieser Auflagenkatalog gilt nicht für Tagesmütter/ Tagesväter im eigenen Haushalt und Betriebstagesmütter/ Betriebstagesväter)
Unterlagen zum Verfahren finden Sie unter Bewilligung zur Errichtung einer Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtung.
Ansprechsperson: |
Mag.a Höfler Eva |
per Telefon: +43(316) 877- 2334 |
E-mail: kin@stmk.gv.at |
Weitere Informationen:
Weitere Informationen erhalten Sie im Planungshandbuch "Kindergerechte Kinderkrippen und Kindergärten", welches durch das Kinderbüro in Zusammenarbeit mit dem Referat Kinderbildung und -betreuung des Landes Steiermark erstellt wurde.
Anbei finden Sie Informationen zu speziellen Themenbereichen, die im Rahmen des Exptert:innenforums „Kind und Raum" in Kooperation mit dem Kinderbüro, Fachexpert:innen und Pädagog:innen erarbeitet wurden: