Information zu Unfällen in steirischen Kinderbildungs- und betreuungseinrichtungen
Unfallversicherung im verpflichtenden Kindergartenjahr durch die AUVA
Ausschließlich Kinder im verpflichteten Kindergartenjahr sind automatisch über die AUVA unfallversichert.
Diese Information kann bereits mit dem Einschreibe-/Anmeldeformular den Eltern zur Kenntnis gebracht werden.
Ist ein Kind im verpflichtenden Kindergartenjahr von einem Unfall im Zusammenhang mit der Kinderbildungs- und betreuungseinrichtung betroffen, so ist eine Meldung an die AUVA mit dem Unfallsbericht zu leisten.
Das aktuelle Formular zur Unfallmeldung, sowie weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der AUVA.
Meldung an das Referat Kinderbildung und -betreuung
Zu statistischen Zwecken wird um eine schriftliche Meldung aller Unfälle in Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen an das Postfach kin@stmk.gv.at ersucht, sofern Kinder nach einem Unfall ärztlich versorgt werden mussten.
Die formlose Meldung an das Referat Kinderbildung und -betreuung sollte folgende Daten enthalten:
- Name und Geburtsdatum des Kindes
- Datum des Unfalles
- Kurze Beschreibung des Unfallherganges
- Kurze Beschreibung der Hilfsmaßnahmen durch das Personal der Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtung
- Art der Verletzung
Diese Meldung an das Referat Kinderbildung und -betreuung ist unabhängig von der Meldung an die AUVA zu betrachten.