Hygiene
Informationen zur Lebensmittelaufsicht
Bei Fragen zur Lebensmittelaufsicht oder der Hygieneschulung wenden Sie sich bitte an das Referat Lebensmittelaufsicht
Hygieneschulung
ErhalterInnen haben dafür sorge zu tragen, dass MitarbeiterInnen - entsprechend ihrer Tätigkeit - regelmäßig geschult werden. Jeder/e MitarbeiterIn, der/die Tätigkeiten mit Lebensmitteln ausführt (z.B. pädagogisches Kochen) oder bei diversen festlichen Aktivitäten in der Einrichtung mitgestaltet, muss ein ausreichendes Hygieneverständnis besitzen.
In der Lebensmittelhygieneverordnung ist geregelt, dass Personal „jederzeit entsprechend geschult" sein muss. In der Regel ist eine (externe) Schulung alle 2 Jahre empfehlenswert. Die geschulte Person kann dann die Kolleginnen und Kollegen anhand der erhaltenen Schulungsunterlagen unterweisen.
Die Hygieneunterweisungen sind einmal jährlich bzw. bei Neueintritt eines neuen Mitarbeiters/einer neuen Mitarbeiterin durchzuführen. Zuudem ist auch jedem Mitarbeiter/jeder Mitarbeiterin die „Leitlinie zur Sicherung der gesundheitlichen Anforderungen an Personen beim Umgang mit Lebensmitteln" jährlich gegen Unterschriftsleistung zur Kenntnis zu bringen.
Schulungen können von ErhalterInnen bei der Lebensmittelaufsicht beantragt werden.