Tageseltern in der Steiermark
Tageseltern sind Personen, die grundsätzlich in ihrem Haushalt regelmäßig und entgeltlich Kinder längstens bis zur Beendigung der Schulpflicht betreuen, wobei pro Haushalt nur eine Person als Tagesmutter/Tagesvater tätig sein darf.
Tageseltern können, sofern sie über die Ausbildung (siehe Kinderbetreuungs-Ausbildungsverordnung 2010) und eine entsprechende Betreuungsbewilligung (siehe
StKBBG) verfügen,
- selbständig als Erhalterinnen/Erhalter - als freiberufliche Tageseltern oder
- als Angestellte bei einer/einem öffentlichen oder einer/einem privaten Erhalterin/ Erhalter tätig sein.
Die Betreuung kann neben dem eigenen Haushalt auch in betrieblichen Einrichtungen, in gemeindeeigenen Räumlichkeiten oder in den Räumen einer Kinderbetreuungseinrichtung für den die Öffnungszeit übersteigenden Zeitraum stattfinden.
Weitere Informationen finden Sie in den einzelnen Menüpunkten.