Tagesmutter/ -vater in den Räumlichkeiten eines Betriebes
Betreuungsbewilligung für Tagesmütter/ -väter in betrieblichen Einrichtungen
Eine Betriebstagesmutter oder ein Betriebstagesvater darf nur mit einer Betreuungsbewilligung der zuständigen Behörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat Graz) Tageskinder betreuen.
Die notwendigen Informationen erhalten Sie bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft bzw. beim Magistrat Graz.
Weitere Informationen zur Betreuungsbewilligung für Betriebstagesmütter/ -väter finden Sie auch im E- Goverment Steiermark unter Kindergärten, Horte, Tagesbetreuung.
Startgutschein für Betriebstagesmütter/ -väter
Betriebstagesmütter/-väter können einen einmaligen Zuschuss (Startgutschein) für die Schaffung der kindgerechten Ausstattung der Räume wie beispielsweise für den Ankauf von Fenstersicherungen, Herdschutzgitter oder von pädagogischem Material erhalten. Er kann von Betriebstagesmüttern/ -tagesvätern nach der erstmaligen Aufnahme der Tätigkeit beantragt werden.
Die erforderlichen Informationen, sowie die zuständige Ansprechspartnerin finden Sie hier.
Kinderhöchstzahlen und Überschreitungen der Kinderhöchstzahlen bei Betriebstagesmüttern/ -vätern
Eine/ ein Betriebstagesmutter/ -vater kann in den bewilligten Räumlichkeiten eines Betriebes die Betreuung von bis zu vier Tageskindern übernehmen. Pro Standort des Bewerbers können höchstens 8 Tageskinder von 2 Betriebstagesmüttern/ -vätern betreut werden. Dabei sind für jede/n Betriebstagesmutter/ -vater die Raumerfordernisse gemäß § 42 Abs. 4 lit. b des Steiermärkischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes zu erfüllen.
Eine geringfügige Überschreitung der Kinderhöchstzahl kann seitens der Landesregierung bewilligt werden.
Erforderliche Formulare zum Ansuchen um Überschreitung der Kinderhöchstzahl:
- Ansuchen um Überschreitung der Kinderhöchstzahl für Betriebstagesmütter/ -väter
- Wochenübersicht zum Ansuchen um Überschreitung der Kinderhöchstzahl für Betriebstagesmütter/ -väter
Pädagogische Grundlagendokumente für Betriebstagesmütter/- väter
Auf Grund der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die Elementarpädagogik für die Kindergartenjahre 2018/19 bis 2021/22 sind für Betriebstagesmütter/ -väter die pädagogischen Grundlagendokumente anzuwenden.
Welche pädagogischen Grundlagendokumente für welche Altersgruppen von Kindern anzuwenden sind, wird durch die Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung über die pädagogischen Grundlagendokumente für Kinderbetreuungseinrichtungen geregelt.
Folgende Pädagogische Grundlagendokumente sind für Betriebstagesmütter/ -väter anzuwenden:
- Werte- und Orientierungsleitfaden ist hinsichtlich aller Kinder bis zum Schuleintritt anzuwenden
- Bundesländerübergreifender Bildungsrahmenplan ist hinsichtlich aller Kinder im verpflichtenden Kinderbetreuungsjahr bzw. im Jahr vor dem Schuleintritt anzuwenden.
- Leitfaden zur sprachlichen Förderung am Übergang vom Kindergarten in die Volksschule ist hinsichtlich aller Kinder im verpflichtenden Kinderbetreuungsjahr bzw. im Jahr vor dem Schuleintritt anzuwenden.
- Leitfaden für die häusliche Betreuung sowie die Betreuung durch Tageseltern ist hinsichtlich aller Kinder im verpflichtenden Kinderbetreuungsjahr bzw. im Jahr vor dem Schuleintritt anzuwenden.