Organe des Patienten-Entschädigungsfonds
Patienten-Entschädigungsfonds
Organe des Patienten-Entschädigungsfonds sind die Patienten-Entschädigungskommission und die Vorsitzende. Die Organe des Patienten-Entschädigungsfonds sowie die Mitarbeiterinnen der Geschäftsstelle unterliegen im Rahmen ihrer Tätigkeit der Verschwiegenheitspflicht im Sinne des Art. 20 Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz. Die Mitglieder der Patienten-Entschädigungskommission sind in Ausübung ihres Amtes an keine Weisungen gebunden.