Ansuchen auf Entschädigung aus dem Fonds
Patienten-Entschädigungsfonds
Zur Einleitung einer Überprüfung beim Patienten-Entschädigungsfonds ist ein Ansuchen bei der Geschäftsstelle einzubringen. Dieses erhalten Sie hier ( Antrag Patientenentschädigung) oder direkt bei der Geschäftsstelle des Patienten-Entschädigungsfonds.
- In diesem Ansuchen soll der Sachverhalt dargestellt werden, insbesondere wann und wo die Behandlung stattgefunden hat und welchen Folgen diese hatte.
- In diesem Zusammenhang ist die Verjährungsfrist des §1489 ABGB zu beachten.
- Vorhandene medizinische Unterlagen wie Krankenbefunde, Röntgenbilder etc. sowie Rechnungen über entstandene Kosten, die aufgrund der vermeintlichen Fehlbehandlung zusätzlich anfielen, sollen dem Ansuchen beigelegt werden.
- Das Verfahren ist für Sie kostenfrei.
- Über die Zuerkennung einer Entschädigung entscheidet die Kommission längstens binnen eines Jahres nach Ansuchenstellung.
- Es besteht keine Rechtsanspruch auf eine Patientenentschädigung und die Entscheidung selbst unterliegt keiner Anfechtung im Gerichts- oder Verwaltungsweg.