Josef-Krainer-Hilfsfonds
Eine einmalige Beihilfe aus dem Josef-Krainer-Hilfsfonds können mit Hauptwohnsitz in der Steiermark gemeldete Österreicherinnen/Österreicher sowie Bürgerinnen/Bürger der EU- und EWR-Mitgliedstaaten und Schweizer Staatsbürgerinnen/Staatsbürger, soweit sie sich länger als sechs Monate in der Steiermark aufhalten und zu einem dauernden Aufenthalt in der Steiermark berechtigt sind, erhalten.
Voraussetzungen für eine Förderung sind
- das begründete und vollständig eingebrachte Ansuchen der Beihilfenwerberin/des Beihilfenwerbers,
- sowie geeignete Unterlagen, welche die unverschuldete und zeitlich begrenzbare Notlage nachweisen.
Kontaktdaten:
Isolde RIEGLER
Amt der Steiermärkischen Landesregierung
Landesamtsdirektion
Stabsstelle Verwaltungsreform, Innovation und strategisches Projektmanagement
Josef-Krainer-Hilfsfonds
Burgring 4, 8010 Graz
Tel: +43 316 877 2963
Fax: +43 316 877 2294
josef-krainer-hilfsfonds@stmk.gv.at