Materialbeitrag
Im Rahmen der Maßnahmen hinsichtlich der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen Bund und Ländern über die Elementarpädagogik können Gelder zur Gewährung eines Materialbeitrages für alle Gruppen von Kindergärten, Alterserweiterten Gruppen, Kinderhäusern und Heilpädagogischen Kindergärten zur Verfügung gestellt werden.
Im Kinderbetreuungsjahr 2019/2020 wurde für jede Gruppe in steirischen Kindergärten ein Maximalbetrag von € 300,- vorgesehen, der ausschließlich für den Ankauf von Sprachfördermaterial zu verwenden war.
Sollte im aktuellen Kinderbildungs- und -betreuungsjahr ein Materialbeitrag vorgesehen sein, werden Sie schriftlich darüber in Kenntnis gesetzt.