Information zur Anforderung einer Dolmetschleistung
Ein guter Kontakt zwischen Eltern/Erziehungsberechtigten und Schule trägt wesentlich zu einem angenehmen Schulklima und zum Bildungserfolgt der Kinder und Jugendlichen bei.
Daher stellt die A6-Fachabteilung Gesellschaft allen steirischen Pflichtschulen Dolmetsch- und Übersetzungsleistungen kostenfrei zur Verfügung, um eine bestmögliche Kommunikation mit und eine Beteiligung von Eltern und Erziehungsberechtigten, die nicht ausreichend über die dafür erforderlichen Deutschkenntnisse verfügen, zu ermöglichen bzw. dabei zu unterstützen.
In diesem Zusammenhang stehen Pädagog*innen einerseits Dolmetschleistungen als Unterstützung in der Eltern- und Informationsarbeit zur Verfügung.
Kontakt:
A6-Fachabteilung Gesellschaft
Karmeliterplatz 2/I, 8010 Graz
Ansprechperson: Thomas Pferscher, MSc
E-Mail: dolmetschpool@stmk.gv.at
Telefonische Erreichbarkeit unter 0316/877-2643
Ansprechperson: Thomas Pferscher, MSc
E-Mail: dolmetschpool@stmk.gv.at
Telefonische Erreichbarkeit unter 0316/877-2643
Anforderung einer Dolmetschleistung:
Um eine reibungslose und bestmögliche Koordination und Bereitstellung von Dolmetscher*innen gewährleisten zu können, ist bitte Folgendes zu berücksichtigen:
- Dolmetscher*innen stehen für Gespräche mit Eltern und Erziehungsberechtigten zur Verfügung (z. B. KEL-Gespräche, Elternsprechtage, o. ä.)
- Einzelgespräche bis zu einer Stunde
- Elternabende oder Informationsveranstaltungen bis zu zwei Stunden
- Der im zeitliche Rahmen darf dabei NICHT überschritten werden
- Gespräche sollen bitte möglichst gebündelt werden (z. B. bei der selben Sprache und am selben Tag)
- Anforderung bitte 10 Werktage vor dem geplanten Termin zukommen lassen. Bitte geben Sie nach Möglichkeit auch mind. einen bzw. mehrere Ersatztermin(e) an!
- Bitte die Erziehungsberechtigten darüber informieren, dass ein*e Dolmetscher*in beim Gespräch anwesend ist
- Bei Absagen oder Verschiebungen ist Herr Thomas Pferscher, MSc unter den angegebenen Kontaktdaten bitte umgehend - bitte mindestens 24 Stunden vor dem geplanten Einsatz - darüber zu informieren
- Werden von Seiten der Schule innerhalb eines Monats mehr als 2 Dolmetscheinsätze kurzfristig und unbegründet (z. B. erst vor Ort oder am selben Tag) abgesagt, stehen im Folgemonat KEINE Dolmetschleistungen für die betreffende Schule zur Verfügung.