Katastrophenschäden
Die MitarbeiterInnen des Fachbereiches führen als Amtssachverständige die Schadenschätzungen für Katastrophenschäden an Gebäuden und baulichen Anlagen samt Inventar (Schadensart 01) durch.
Informationen für Geschädigte:
Für Fragen zur Abwicklung bei Katastrophenschäden stehen Ihnen generell ihre Wohnsitzgemeinde, ihre Bezirkshauptmannschaft sowie die Abteilung 10 des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung zur Verfügung: