Chemikaliengesetz
Ziel des Chemikaliengesetzes ist der vorsorgliche Schutz des Lebens und der Gesundheit des Menschen und der Umwelt vor schädlichen Einwirkungen, die durch Herstellen, Inverkehrbringen, Erwerb, Verwendung oder Abfallbehandlung von Stoffen, Gemischen oder Erzeugnissen entstehen können.
Das Referat unterstützt den Vollzug des Chemikaliengesetzes in rechtlichen Fragen und entscheidet im Einzelfall gemeinsam mit den Fachinspektor*innen über zu setzende Maßnahmen (beispielsweise Anzeigen an die Bezirksverwaltungsbehörden). Zudem werden Giftbezugslizenzen bzw. Bescheinigungen an Antragsteller*innen ausgestellt.