Suchtmittelgesetz
Das Suchtmittelgesetz regelt den Verkehr und die Gebarung mit Suchtmitteln (illegalen Drogen und psychotropen Substanzen) und Vorläuferstoffen. Das Referat Sanitäts-, Lebensmittel- und Veterinärrecht steht der Landessanitätsdirektion sowie der Sachverständigenkommission zur regionalen Koordination der Substitutionsbehandlung in rechtlichen Fragen beratend zur Verfügung und erstellt in der Rolle der Oberbehörde Erlässe für die für den Vollzug zuständigen Bezirksverwaltungsbehörden.
Ansprechperson:
Mag.a Valentina Harrer-Spampinato
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