Ärztegesetz
Im Rahmen der Zuständigkeit des Referates werden Fragen zu Berufs- und Standesangelegenheiten von Ärzt*innen, einschließlich Disziplinarangelegenheiten, Auszeichnungen und Ehrungen geklärt; Stellungnahmen über Behandlungsmethoden der Alternativ- und Komplementärmedizin sowie Stellungnahmen zu Gesundheits- und Sozialbetreuungsberufen und zum Kurpfuscherwesen abgegeben und zur Unterstützung der Gutachtertätigkeit ein Ärzteverzeichnis in Form einer Datenbank geführt. Bei Bekanntwerden von strafgerichtlichen Verfahren oder bestimmten Verwaltungsübertretungen (z.B. Alkoholmissbrauch) wird als vorläufige Sicherungsmaßnahme ein Berufsverbot gegen praktizierende Ärzt*innen/Hebammen verhängt. Eine endgültige Entscheidung wird nach Vorliegen eines Gerichtsurteils bzw. nach Durchführung einer gesundheitlichen Untersuchung des Arztes/der Ärztin/der Hebamme getroffen. Die Verhängung des vorläufigen Berufsverbotes ist Aufgabe des Referates.
Ansprechpersonen:
Mag.a Valentina Harrer-Spampinato
Tel.: +43 (316) 877-4413
E-Mail: valentina.harrer-spampinato@stmk.gv.at
Mag.a Johanna Hammer-Feldbaumer
Tel.: +43 (316) 877-3365
E-Mail: johanna.hammer-feldbaumer@stmk.gv.at