Kosmetische Mittel
Kosmetische Mittel sind nicht zulassungspflichtig. Davon ausgenommen sind jedoch bestimmte Inhalts- und Zusatzstoffe kosmetischer Mittel wie Konservierungsstoffe, Farbstoffe und UV-Filter. Der Begriff "Kosmetische Mittel" umfasst eine sehr große und vielfältige Warengruppe wie zum Beispiel Schönheitsmasken, Schminkgrundlagen, Gesichtspuder, Toilettenseifen, Parfums, Bade- und Duschzusätze, Haarentfernungsmittel, Deodorantien usw.
Unabhängig um welches kosmetische Mittel es sich handelt, muss die verantwortliche Person die Sicherheit des Produktes gewährleisten.
Die Aufgabe des Referates ist es, Maßnahmen - von der Aufforderung zur Produktadaptierung bis hin zur Untersagung des Inverkehrbringens - zu setzen.