Veterinärrecht
Das von der Veterinärdirektion geführte Veterinärwesen umfasst alle Maßnahmen, die zur Erhaltung des Gesundheitszustandes von Tieren und zur Bekämpfung der sie befallenden Seuchen, sowie zur Abwendung der aus der Tierhaltung und der aus der Verwertung der Tierkörper und der tierischen Produkte mittelbar der menschlichen Gesundheit drohenden Gefahren erforderlich sind. Da zahlreiche Erreger derartiger Erkrankungen auch eine potentielle Gefahr für den Menschen darstellen, wird mit entsprechenden Überwachungs- und Bekämpfungsmaßnahmen ein wichtiger Beitrag für das Gesundheitswesen geleistet.
Mit der bereits am 20. April 2016 in Kraft getretenen Verordnung (EU) 2016/429 (EU-Tiergesundheitsrechtsakt/Animal Health Law = AHL) wurde ein einheitlicher EU-Rechtsrahmen für Tiergesundheit geschaffen. Die Verordnung gilt seit dem 21. April 2021 und regelt für Landtiere, Wassertiere und sonstige Tiere die Vorbeugung gelisteter und neu auftretender Tierseuchen sowie deren Bekämpfung.
Das Referat Sanitäts-, Lebensmittel- und Veterinärrecht steht für die Klärung rechtlicher Fragen, Erstellung von Verordnungen und Erlässen genauso zur Verfügung wie für die Erarbeitung von (Muster-) bescheiden oder Verfahrensprozessen. Des Weiteren fällt das Entschädigungsverfahren nach dem Tierseuchengesetz, sowie die regelmäßige Bemessung der Entschädigungen für Schlachtschweine, Nutzschweine und Geflügel zum Aufgabenbereich des Referats.